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BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vergütungspflicht für Geräte, die geeignet sind, urheberrechtliche Werke zum persönlichen Gebrauch zu vervielfältigen - Entfallen des Vergütungsanspruch bei Vervielfältigungen nicht im Geltungsbereich des Urheberrechtsgesetzes - Objektiver Begriff der Eignung und ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56
Rechtsnatur der Verwirkung
Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79
Maßgebend ist, ob bei objektiver Beurteilung der Verpflichtete aus dem Verhalten des Berechtigten entnehmen durfte, daß dieser sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, ob er sich also darauf einrichten durfte, daß er mit einer Rechtsausübung durch den Berechtigten nicht mehr zu rechnen brauche (BGHZ 25, 47, 51 ff). - BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
Sherlock Holmes
Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79
Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die die spätere Rechtsausübung als widersprüchlich mit dem eigenen vorausgegangenen Verhalten erscheinen lassen (BGHZ 26, 52, 67). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79
Eine Entscheidung ist dann "nicht mit Gründen versehen", wenn aus ihr nicht zu erkennen ist, welche tatsächlichen Feststellungen und welche rechtlichen Erwägungen für die getroffene Entscheidung maßgebend waren (vgl. BGHZ 39, 333, 337 f) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62] . - BGH, 24.06.1955 - I ZR 88/54
Fotomechanische Vervielfältigung
Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79
Einen persönlichen Gebrauch hat das Berufungsgericht zutreffend in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen gesehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie). - BGH, 21.11.1952 - I ZR 56/52
Schallplatte und Magnettonband. Urheberrecht
Auszug aus BGH, 19.12.1980 - I ZR 129/79
Einen persönlichen Gebrauch hat das Berufungsgericht zutreffend in der Nutzung innerhalb der Privatsphäre in eigener Person oder durch diejenigen gesehen, die durch ein persönliches Band verbunden sind, zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse und Interessen, d.h. zu außerberuflichen und außererwerbswirtschaftlichen Zwecken (vgl. BGHZ 8, 88, 95 - Magnetophon; 18, 44, 54, 55 - Fotokopie).